Mit dem Bekanntwerden der Missbrauchsfälle im Jahr 2010 hat die katholische Kirche in Deutschland die Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt  in den Blick genommen. Dabei geht es um Maßnahmen, die sexuelle Gewalt vorbeugen, ihn aufdecken und beenden. Mit einer „Kultur der Achtsamkeit“ und auf der Basis einer Grundhaltung von „Wertschätzung und Respekt“ sollen Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen in der Kirche und den Orten kirchlichen Lebens als einen sicheren Ort erfahren können.

„Kinder und Jugendliche müssen die Kirche als einen sicheren Ort erleben können. Wir müssen alles dafür tun, dass sie nicht Opfer sexuellen Missbrauchs werden. Die Präventionsordnung sieht daher unter anderem die Erarbeitung und Umsetzung von Schutzkonzepten vor. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, nochmals deutlich zu betonen, dass jeder Träger, jede Einrichtung und jede Pfarrei dazu verpflichtet ist, institutionelle Schutzkonzepte zu entwickeln. (…) Zentral für den Erfolg aller präventiven Bemühungen ist die Haltung, Menschen mit Wertschätzung und Respekt zu begegnen, die Überschreitung von Grenzen klar zu formulieren und eine Kultur der Achtsamkeit zu fördern. Diese Haltung erwächst aus dem tiefen Bewusstsein, sich für grundlegende Menschenrechte, nämlich die Würde und den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung aller Schutzbefohlenen einzusetzen.“
(ehem. Generalvikar Ansgar Thim, in: Institutionelle Prävention. Rahmenschutzkonzept für Pfarreien im Erzbistum Hamburg. Hilfen für die Erstellung, 2019)

Institutionelles Schutzkonzept

Im Institutionellen Schutzkonzept der Pfarrei finden sich die gebündelten Bemühungen um die Prävention und die Intervention von sexualisierter Gewalt wieder. Derzeit ist das Institutionelle Schutzkonzept dieser Pfarrei in der Bearbeitungsphase.

Konkrete Maßnahmen in unserer Pfarrei

Konkrete Maßnahmen, die bereits heute schon praktiziert werden, sind unter anderem die verpflichtenden Schulungen für alle hauptamtliche Mitarbeiter, die in der Pfarrei, aber auch in den Orten kirchlichen Lebens tätig sind. Ebenso werden alle Ehrenamtlichen geschult, die Kontakt zu Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen haben.

Ebenso gilt für alle die Hauptamtlichen sowie alle ehrenamtlich Tätigen, die in einem größeren Umfang mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen arbeiten, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, mit denen bereits bekannte Anschuldigungen nachgewiesen werden könnten.

Kontakt

Sollten Sie Fragen zum Thema Prävention und Intervention haben, einen Verdacht äußern wollen oder selbst betroffen sein, können Sie sich vertrauensvoll an das Referat Prävention und Intervention wenden:
praevention-erzbistum-hamburg.de